233 f.; OVG Berlin DÖV 1954 S. 214 (216); hess. VGH ESVGH 2 S. 59 (61 ff.). 184) Vgl. Hurst, AöR Bd. 83 (1958) S. 43 (45/46); König, Allgemeines Sicherheits- und Polizeirecht in Bayern, 1965 Art. 9 Anm. II 2 b. 185) Das E-PolG macht — anders als § ...
3. Aussprache und Schlußworte Der Schutz der Allgemeinheit und der individuellen Rechte durch die polizei- und ordnungsrechtlichen Handlungsvollmachten der Exekutive Vorsitzender (Isensee): Ich darf Sie begrüßen zu Beginn un- serer Aussprache über das verwaltungsrechtliche Thema. Der...
Reichswehrdienstvorschristen dürfen bei der Ausbildung nicht benutzt werden (Erl. 16. Jan. 1926, MBliV. 72). Gleichfalls der Fortbildung der Beamten dient die im Verlag „Kameradschaft“, Berlin W 35, Flottwellstraße, erscheinende Zeitschrist „Die Polizei“ (vgl. Erl. 2. Mär...
Diensträume, Gefängnisse, für die Fleisch-beschau und für sonstige besondere orts-polizeiliche Zwecke aufgewendeten Kosten § 2, wogegen die infolge der verwalten-den Tätigkeit mittelbar entstehenden Aus-gaben und Einrichtungen (Krankenhäuser, Zwangsheilung Geschlechtskranker u...