Den Mitgliedstaaten wird das Recht zugestanden, nationale Anpassungen an der Ermittlung der BEFIT-Bemessungsgrundlage, etwa in Form der Berücksichtigung steuerlicher Zulagen oder Abzüge, vorzunehmen, solange dabei die Mindestbesteuerungsrichtlinie eingehalten wird. Neu ist eine Reihe von ...
Wenn Sie nachweisen können, dass Ihnen höhere Kosten entstanden sind (z. B. durch Adressermittlung), dann dürfen Sie auch diese in Rechnung stellen. Bei den Verzugszinsen ist alles etwas komplizierter – die Berechnung von Verzugszinsen ist in § 288 BGB geregelt. Bei B2B-Gesch...