Bei der vorweggenommenen Erbfolge fallen je nach Umstand Schenkungsteuer und Einkommensteuer an. In Deutschland wird die Schenkungsteuer nach dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz erhoben (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG). Eine gesetzliche Definition für Schenkungen unter Lebenden findet ...
früh-undagrarkapitalistische'ElementderobrigkeitlichenunduntertänigenWirtschaftvor1620undsomitdenKontrastzudenEntwicklungsprozessennach1650nochstärker.1 DieserBeitragstellteinTeilergebniseinesvomösterreichischenBundesministeriumfürWis-senschaft,ForschungundKunstundderVolkswagen-Stiftunggefördertenmultilateralen...