gleichen Stichtag entweder den auf densel-ben Basiswert, etwa einen Referenzzinssatz, bezogenen variablenZinssatz des Kunden aus dem Darlehensvertrag im Tauschgegeneinen festen Zins übernehmen oder dem Kunden den von ihm ausdem Darlehensvertrag geschuldeten Festzins gegen einen variablenZins ...