–die Bank jeweils zum gleichen Stichtag entweder den auf densel-ben Basiswert, etwa einen Referenzzinssatz, bezogenen variablenZinssatz des Kunden aus dem Darlehensvertrag im Tauschgegeneinen festen Zins übernehmen oder dem Kunden den von ihm ausdem Darlehensvertrag geschuldeten Festzins ...