„Stapellösungen“ ermöglichte Kombination verschiedener ambulanter und teilstationärer Leistungen – in Betracht kommen ambulante Pflegesachleistung, Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Tagespflege und ggf. Wohngruppenzuschlag nach dem SGB XI sowie die häusliche Krankenpflege nach dem...