Sollte die Miete bis zu diesem Zeitpunkt nicht reduziert worden sein, beispielsweise durch Untervermietung oder Umzug, muss der Differenzbetrag aus dem Regelbedarf geleistet werden. (3) Mehrbedarfe Regelungen zur Anerkennung von Mehrbedarfen finden sich in § 21 SGB II. Mehrbedarfe umfassen ...
die Überlegung zugrunde, dass die mit dem Ersten und Zweiten Pflegestärkungsgesetz erfolgte Ausweitung der ambulanten Pflegeleistungen so großzügig war, dass damit keine finanziellen Anreize mehr für eine stationäre Unterbringung existierten (falls letzteres je der Fall gewesen sein...