Polizei wiederum überführe »die Theorie des staatlichen Gewaltmonopols in seine Praxis« (Behr 2000: 71). Polizeiliche Institutionen operieren entlang bürokratischer Handlungs- linien und neigen selbst zur Bürokratisierung. Sie agieren damit entlang der von Weber festgelegten Definition ...
Der Aufbau der Polizei kann sich dabei als komplexer erweisen, denn die Arbeit der Polizisten ist sehr vielseitig und verlangt mehr als nur den sicheren Umgang mit einer Waffe. Polizisten müssen das Gesetz kennen und Gewalt sehr gezielt und vorsichtig anwenden. Zwar ist der Kern der Polizei...
Verständnis der Staatsgewalt in den Bereich des Möglichen35), wenn es nicht gelingt, Organisationsformen und Argumentationsmuster für den Bereich der Verwaltung zu entwickeln, die die Integration von Sachverstand und politi- scher Lenkungs- und Leitungsfunktion zui gewährleisten ver- ...
[13] Vgl. Yvonne Brückner in „Traumatisierung bei Kindern aufgrund sexueller Gewalt und deren Anforderungen an die Soziale Arbeit“, S.21, 2011. [14] Jan Bleckwedel in „Systemische Therapie in Aktion: Kreative Methoden in der Arbeit mit Familien und Paaren“, S. 282, 2008. [15]...
(IX 275). — Vermöge der Zwangsgewalt sind die Polizeibehörden besugt, personen zwangsweise vorzuladen OV. (XV 423 u. MB. 87 S. 242), auch Zwangsgestellun-gen (Sistierungen) vorzunehmen und dieserhalb in die Wohnungen einzu-dringen. U. RGer. 23. März 80 (MB. 234)....
(negative) Tätigkeit, wogegen die schaffende und fördernde (positive) mehr von der übrigen Verwaltung ausgeübt wird. Die vorbeugende Bekämpfung der Rechtsverletzungen fällt indes zunächst in das Gebiet der Rechtspflege, der die Polizei dabei nur vorbereitend und helfend zur ...
3. Aussprache und Schlußworte Der Schutz der Allgemeinheit und der individuellen Rechte durch die polizei- und ordnungsrechtlichen Handlungsvollmachten der Exekutive Vorsitzender (Isensee): Ich darf Sie begrüßen zu Beginn un- serer Aussprache über das verwaltungsrechtliche Thema. Der...
VI. Rechtspflege und organisierte außernormative Gewalt: das Verhältnis der Justiz zu SS und Polizei 1. Die Justiz und die Reichstagsbrandverordnung vom 28. Februar 1933 als Rechtsgrundlage für die Gestapotätigkeit Rechtsgrundlage für die nicht an gesetzliche Schranken gebundene Täti...
(Sennett 2009, S. 288) Ebenso eindrucksvolle wie erschreckende historische Belege über die fatale moralische Wirkung einer derartigen am Arbeitsbegriff orientierten Moral im Bereich Gewalt ausübender Organisationen (hier: Militär) finden sich in den von Felix Römer ausgewerteten Abhörpr...
§ 184. Der Begriff der Polizei hat sich geschichtlich entwickelt. Früher umfaßte er die gefamte innere Staatstätigkeit; fpäter wurden die Kameralien (Finanzen und Volkswirtfchaft) und die kirchlichen und Schulangelegenheiten ausgefondert...