ehe gegen sie ermittelt wurde.15 Hielt sich nämlich jemand für einen Mischling und die örtliche Gestapo teilte diese Ansicht nicht, so drohte wegen des Verstoßes gegen die Kennzeichnungspflicht ein Strafverfahren oder die Deportation.16 Anfangs glaubte der Frankfurter Werner Kümmel noch...