Segen Gehaltskürzung bei Dienst-enthebung vgl. Erl. 11. Nov. 1922 (MBliV. 1119); Entziehung der Dienstkleidung für suspendierte Beamte vgl. § 57 Pol. BeamtenG. Geldbußen im Disziplinarverfahren gegen Schupobeamte fließen in die Kasse der Schupo (Erl. 10. Juli 1922, MBliV...
Er gilt,. wenn nichts besonderes verabredet ist, bei städtischem Gesinde für ein Vierteljahr, bei ländlichem für ein Jahr geschlassen § 41 u. verlängert sich stillschweigend, wenn nicht 6 Wochen u. 3 Monate vor seinem Ablaufe gekündigt wird, um den gleichen Zeitraum § 114,...