aich nehme Bezug auf Ihre Email vom 31.08.2012. Grundsätzlich schuldet der Ehemann auch Anwaltshonorar als Unterhalt, dafür muss der Unterhaltsanspruch aber erst einmal geklärt werden. Bis dahin möchte ich über Beratungshilfe abrechnen, dafür wiederum benötige ich – sobald dieser...