Beide Anträge der Bundesregierung erfolgten im November 1951; die SRP-Entscheidung erging am 23.10.1952, die gegen die KPD erst am 17.08.1956. Beide Verfahren waren eingebettet in die machtpolitische Auseinandersetzung um den Status des BVerfG als Verfassungsorgan sowie um den EVG-Vertrag ...
doi:10.1159/000314176Albonico, HS.Karger AGSchweizerische Zeitschrift Fu00fcr Ganzheitsmedizin