Staudinger BGB online是施陶丁格德国民法典评注电子版。《Staudingers德国民法典评注》丛书由德国Sellier De Gruyter出版社出版,156位德国民法专家团队负责编辑,对德国民法典在立法、法院判决等方面的发展和变化提供了可靠、全面的注释与评论。...
我校图书馆已经开通使用德国Staudinger BGB online(施陶丁格德国民法典评注电子版)。 访问方式:校内IP控制访问;校外请使用WebVPN(https://webvpn.zju.edu.cn/),输入VPN账号及密码登录访问,选择“法学专业数据库”。 访问日期:截至2025.6....
4、ngEin Service des Bundesministeriums der Justiz in Zusammenarbeit mit derjuris GmbH -www.juris.de- 55 - Wer sich an einem Ort st?ndig niederl?sst, begru ndet an diesem Ortseinen Wohnsitz.(2) Der Wohnsitz kann gleichzeitig an mehreren Orten bestehen.(3) Der Wohnsitz wird aufgehoben...
数据库简介 Staudinger BGB online是施陶丁格德国民法典评注电子版。《Staudingers德国民法典评注》丛书由德国Sellier De Gruyter出版社出版,156位德国民法专家团队负责编辑,对德国民法典在立法、法院判决等方面的发展和变化提供了可靠、全面的注释与评论。从2016年下半年起,这套丛书的电子版收入Juris数据库平台。 访问方...
juris GmbH - www.juris.de - 55 - (1) Wer sich an einem Ort st?ndig niederl?sst, begründet an diesem Ort seinen Wohnsitz. (2) Der Wohnsitz kann gleichzeitig an mehreren Orten bestehen. (3) Der Wohnsitz wird aufgehoben, wenn die Niederlassung mit dem Willen aufgehoben wird, sie au...
©2014jurisGmbH,Saarbrücken GermanCivilCode BGB Fullcitation:CivilCodeintheversionpromulgatedon2January2002(FederalLawGazette [Bundesgesetzblatt]Ipage42,2909;2003Ipage738),lastamendedbyArticle4para.5oftheActof1 October2013(FederalLawGazetteIpage3719) Thisstatuteservestotransposeintonationallawthefollowingdire...
= juris), nachdemder BGH zuvor die Fortdauer der Testamentsvollstreckung biszum Tode des letzten Testamentsvollstreckers, der innerhalb von30 Jahren seit dem Erbfall zum Testamentsvollstrecker ernanntwurde, bestätigt hatte (BGHZ 174, 346).3Die Bekl. hält – neben anderen Einwänden –...
我校图书馆已经开通试用德国Staudinger BGB online(施陶丁格德国民法典评注电子版)。 访问方式:校内IP控制访问;校外请使用WebVPN(https://webvpn.zju.edu.cn/),输入VPN账号及密码登录访问,选择“法学专业数据库”—试用数据库进入。 试用...
www.juris.de - 55 - (1) Wer sich an einem Ort ständig niederlässt, begründet an diesem Ort seinen Wohnsitz. (2) Der Wohnsitz kann gleichzeitig an mehreren Orten bestehen. (3) Der Wohnsitz wird aufgehoben, wenn die Niederlassung mit dem Willen aufgehoben wird, sie aufzugeben. §...
www.juris.de - 55 - (1) Wer sich an einem Ort ständig niederlässt, begründet an diesem Ort seinen Wohnsitz. (2) Der Wohnsitz kann gleichzeitig an mehreren Orten bestehen. (3) Der Wohnsitz wird aufgehoben, wenn die Niederlassung mit dem Willen aufgehoben wird, sie aufzugeben. §...