mit Abs. 3 SGB V. Felix, Der anderweitige Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall MedR (2023) 41: 264–271 265 liche Versorgung beanspruchen 2. Zu nennen sind hier vor allem Personen, die sozialhilferechtliche Leistungen nach Maßgabe des SGB XII oder Leistungen ...