Der Anspruch auf Kurzarbeitergeld setzt gemäß § 95 S. 1 Nr. 1 SGB III voraus, dass ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall vorliegt. Dies gilt auch, wenn der Arbeitnehmer während der Kurzarbeit erkrankt. Besonderheiten gelten nur, wenn der Arbeitnehmer wie hier vor...