(Begrd.1936).b) woderVertreterseinenWohnsitzhat;c) wodasPatentamtseinenSitzhat,alsobeidemLandgerichtbzw.AmtsgerichtMünchenoderBerlin.AuchfürPfändung(§828Abs.2ZPO)undfürErbschein(§2369BGB,§72FGG).ZWEITERABSCHNITTPatentamtPA-Mitglieder.§ 17(§13)(1)DiePatenteerteiltdasPatentamt1).Esent...
Im Senat hauptsächlich die traurige Wohnungsfrage verhandelt. Zwei Ausschüsse: einer für Verwaltung, einer für Beschwerde-Entscheidun- gen.58 Kaisen ist selbst die verschiedenen Wohnviertel abgefahren und machte eine erschütternde Schilderung vom Wohnungselend. - Problem der kommenden Arbeit...