Wenn die Unterbewertung bestätigt wird, berechnen Ihnen die Zollbehörden nicht nur den korrekten Betrag an Einfuhrzöllen und Steuern (basierend auf dem tatsächlichen Warenwert), sondern können Ihnen auch eine Geldstrafe auferlegen und verlangen, dass Ihre früheren Sendungen überprüf...