Wenn Sie dann Ihrer Kundschaft entgegenkommen und eine neue Zahlungsfrist setzen, die großzügig bemessen ist, kann das ein Mahnverfahren überflüssig machen. Erst wenn auch das nichts bewirkt, sollten Sie den offiziellen Weg gehen und den offenen Rechnungsbetrag anmahnen. Eine gewisse Ge...
Wenn Sie dann Ihrer Kundschaft entgegenkommen und eine neue Zahlungsfrist setzen, die großzügig bemessen ist, kann das ein Mahnverfahren überflüssig machen. Erst wenn auch das nichts bewirkt, sollten Sie den offiziellen Weg gehen und den offenen Rechnungsbetrag anmahnen. Eine gewisse Ge...
Wenn Sie dann Ihrer Kundschaft entgegenkommen und eine neue Zahlungsfrist setzen, die großzügig bemessen ist, kann das ein Mahnverfahren überflüssig machen. Erst wenn auch das nichts bewirkt, sollten Sie den offiziellen Weg gehen und den offenen Rechnungsbetrag anmahnen. Eine gewisse Ge...
Wenn Sie dann Ihrer Kundschaft entgegenkommen und eine neue Zahlungsfrist setzen, die großzügig bemessen ist, kann das ein Mahnverfahren überflüssig machen. Erst wenn auch das nichts bewirkt, sollten Sie den offiziellen Weg gehen und den offenen Rechnungsbetrag anmahnen. Eine gewisse Ge...
beachten, dass der Tag der Zustellung bei der Kundschaft maßgebend ist für die Fristwahrung. Erst wenn eine Rechnung nach Ablauf dieser Frist noch nicht beglichen ist, kommt die Kundin bzw. der Kunde in Zahlungsverzug und Sie dürfen als Gläubiger/in Verzugszinsen geltend machen. ...