in der Urheberrechtsreform als „Anbieter von Diensten der Informationsgesellschaft“ bezeichneten „Nachrichtenaggregatoren“ oder auch den „Diensteanbieter für das Teilen von Online-Inhalten“, über welche Drittinhalte von Nutzern verbreitet werden. Denn Medien erstellen ggf. zwar eigene Texte...