Zu a: In diesem Fall bekommt der Hilfebedürftige die Miete und die Mietnebenkosten vom Träger der Sozialhilfe bezahlt. Zu den Mietnebenkosten zählen Müllabfuhr, Treppenhausbeleuchtung usw. Nicht dazu zählen Kosten wie Warmwasser und Hausenergie.[47] Zu b: Da in einem Eigenheim kein...