10. Verfahren nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass dem Zwischenprodukt vor oder während des Rottevorganges Harnstoff, organische Phosphor- und/oder Stickstoffverbindungen, tierischer Dünger und/oder Mineralien, Spurenelemente, Pflanzenelemente u.dgl., Pflanzenabfälle, z.B. ...