In solchen Zahnkliniken werden die behandelnden Zahnärzte als Ange- stellte der Krankenkasse tätig, deren Bezahlung nicht nach persönlicher Leistung, sondern nach Tagewerken erfolgt. Ohne dabei das Können und die Tüchtigkeit der angestellten 144 BayHStA, MArb 2963, Bericht des ...