**Man kann das Betäubungsmittelgesetz einfach um einen Paragraphen 29b ergänzen. Auch ohne Zustimmung des Bundesrats. Da schreibt man rein, dass Volljährigen der Erwerb und Besitz von bis zu 30 Gramm Cannabis erlaubt ist. Wir von LEAP haben dafür einen Entwurf vorgelegt und d...