Zu beachten ist hierbei allerdings, dass die Anteile an der Tochter-Kapitalgesellschaft für sieben Jahre sperrfristbehaftet sind, sodass die vorherige Einbringung im Falle einer Veräußerung innerhalb von sieben Jahren rückwirkend steuerpflichtig wird. Ein eventueller Veräußerungsgewi...