steuerlichen Mitunternehmerschaft zu sprechen ist. Zudem ergeben sich Fragestellungen zum Zeitpunkt der Gewinnrealisierung, da jede Umschichtung des Vermögens der DAO auch als Gewinnrealisierung betrachtet werden könnte. Unklar ist auch, wie die stimmrechtbehafteten Governance-Tokens steuerlich ...
Aus steuerlicher Sicht stellt sich für die Tüftelfleißig AG nun die Frage, ob solche SaaS-Softwareentgelte im Rahmen der gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen zu berücksichtigen sind und ob ein Quellensteuerabzug ggf. aus einer evtl. grenzüberschreitenden Softwareüberlassung und Datenbanknutzu...