Aus steuerlicher Sicht stellt sich für die Tüftelfleißig AG nun die Frage, ob solche SaaS-Softwareentgelte im Rahmen der gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen zu berücksichtigen sind und ob ein Quellensteuerabzug ggf. aus einer evtl. grenzüberschreitenden Softwareüberlassung und Datenbanknutzu...
Aus steuerlicher Sicht stellt sich für die Tüftelfleißig AG nun die Frage, ob solche SaaS-Softwareentgelte im Rahmen der gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen zu berücksichtigen sind und ob ein Quellensteuerabzug ggf. aus einer evtl. grenzüberschreitenden Softwareüberlassung und Datenbanknutzu...