Danach würden, nach den Vorschriften des BGB, die Gewinne nach Köpfen verteilt und mit der Gewinnentstehung zugerechnet und besteuert. Die DAO könnte aber auch als Teil der Tüftelfleißig AG zu betrachten sein, sodass sich die Halter der Tokens an einer Kapitalgesellschaft betei...
Danach würden, nach den Vorschriften des BGB, die Gewinne nach Köpfen verteilt und mit der Gewinnentstehung zugerechnet und besteuert. Die DAO könnte aber auch als Teil der Tüftelfleißig AG zu betrachten sein, sodass sich die Halter der Tokens an einer Kapitalgesellschaft betei...