Der Gesetzgeber sollte sich daher frühzeitig mit der Thematik beschäftigen und etwa an eine Sonderlösung für die Besteuerung von DAOs denken. Sinnvoll wäre eine einheitliche Behandlung, die sich primär an bekannten und bewährten Elementen des geltenden Rechts orientiert. So ...
steuerlichen Mitunternehmerschaft zu sprechen ist. Zudem ergeben sich Fragestellungen zum Zeitpunkt der Gewinnrealisierung, da jede Umschichtung des Vermögens der DAO auch als Gewinnrealisierung betrachtet werden könnte. Unklar ist auch, wie die stimmrechtbehafteten Governance-Tokens steuerlich ...