Attraktiver geworden ist mittlerweile die Teilzeitbeschäftigung ehemaliger Mitarbeiter im Ruhestand. Denn seit 1. Januar 2023 sind die Hinzuverdienstgrenzen gefallen, sodass alle Rentner und Pensionäre unbegrenzt entgeltlich arbeiten können, ohne dass ihnen die Ruhebezüge gekürzt werden. ...