Ein entscheidender Punkt ist in dieser Frage der Einhaltung der Richtlinie natürlich die Einschätzung, wann ein „begründbarer Sachbezug“ für die Kenntlichmachung von Minderheitenzugehörigkeit vorliegt und wann nicht. Daniel Müller | Ethnische Minderheiten in der Kriminalitä...