Aus diesem Grunde braucht der Verkäufer, welcher die Ware von Haus zu Haus, treppauf, treppab oder von einem Fahrzeug oder befristetem Lager aus anbietet, eine kantonale Bewilligung. Der Bund verbietet den Vertrieb von alkoholischen Getränken durch Reisende. Haustürgeschäfte ab CHF...