Wegen der kleineren Verkaufsaufwendungen des Produzenten darf an Messen ein Messerabatt gegeben werden. Messestände können unter dem Schutze des Urheberrechtes ihres Erbauers stehen. Aussteller sind gut beraten, diese Fragen zum Voraus mit dem Standbauer zu regeln. Modelle siehe Muster. Motiv...