Werbetafeln auf Personenwagen dürfen nicht höher als 0,20 m sein und das Fahrzeug um höchstens 0,30 m überragen. Die nach kantonalem Recht zuständige Behörde kann bei Veranstaltungen Ausnahmen gestatten. Fahrzeuge dürfen auch für den Verkauf im Umherziehen eingesetzt werden. ...