Ausgenommen vom ambulanten Verkauf sind Produkte, bei denen Missbräuche besonders leicht möglich sind (z.B. Uhren, Edelmetalle, Wertpapiere), sowie leicht verderbliche oder gefährliche Waren (Arzneimittel, Gifte). Siehe auch öffentlicher Grund. Anlehnende Werbung nennt man den Versuch, ...