Da der Zeitungsleser Anspruch hat zu wissen, ob er einem Inserat oder einer redaktionellen Mitteilung gegenübersteht, ist in Zweifelsfällen ein Inserat ausdrücklich als «Reklame», «Anzeige» usw. zu kennzeichnen. Wer keine klare Trennlinie zwischen Werbung und redaktioneller ...