...in Ernst Ottwalts Justizroman Denn sie wissen was sie tun...
Die »Arbeit des Strafrichters«, wie Dickmann sie versteht, »einen Tatbestand aufzuklä-ren, ihn auf die Formel eines Strafgesetzparagraphen zu bringen und aus dem weitenSpielraum, den das Gesetz l 0