Bei der Einreise muss lediglich ein gültiger Reisepass vorgelegt werden. Ein Personalausweis reicht nicht aus. Die maximale Aufenthaltsdauer beträgt 90 Tage. Mit einmaliger Verlängerung sind insgesamt 180 Tage Touristenaufenthalt möglich. Für längere Aufenthalte muss bei der Einwanderung...
Zweitens will ich eben an die Darlegung dieſer Umſtände jeßt gleich einige 1 1 .3 Betrachtungen knüpfen, um den Gang der folgenden Kapitel nicht mehr durch Abſchweifungen aufzuhalten. Endlich wird es jedem denkenden Leſer einleuchten, daß bei der ſittlichen En...