Abgaben und Leistungen an die Lehnherrn drückten besonders in Notzeiten: So mussten an das Reich der gemeine Pfennig als Reichssteuer, an den Landesherrn die Bede und das Ungeld , eine Verbrauchssteuer auf Nahrungsmittel ,an die Kirche der große Zehnt (1/10 der Getreide- und ...