Der Aufsichtsrat ist für die Überwachung des Vorstandes zuständig. Die Hauptversammlung besteht aus den Aktionär:innen und wählt den Vorstand. Bei einer GmbH bestellen die Gesellschafter:innen die Geschäftsführer:innen. Eine Aufsichtsratspflicht besteht erst ab einer bestimmten Grö...
Gesellschafterversammlung:Sie ist das oberste beschließende Organ einer GmbH, das sich um alles kümmert, was nicht unmittelbar in den Aufgabenbereich der Geschäftsführung fällt. Aufsichtsrat:Er muss verpflichtend eingeführt werden, sobald das Unternehmen mehr als 500 Beschäftigte hat...
Welche anderen Stärken neben der Matching Competence sollte ein Eigentümer noch besitzen, um sein Familienunternehmen nachhaltig und erfolgreich zu führen? Zellweger: Neben dieser genuin unternehmerischen Kompetenz gehört zu einer umfassenden Ownership Competence auch die Fähigkeit, andere für ...
Der Aufsichtsrat kann dem Vorstand in Jahren mit auf außerordentlichen exogenen Einflüssen beru- henden schwachen operativen Ergebnissen eine angemessene zusätzliche Leistungstantieme zutei- len. Für die Mitglieder des Vorstands fielen im Einzelnen im Jahr 2013 folgende Vergütungen an...
Heute jedoch, in einer Zeit welt- weiter Unbeständigkeit und rezessionsbedingter Turbulenzen, zeigt EADS ein anderes Bild: eines von hoher Widerstandskraft und wirtschaftlicher Stabilität. Konkret heißt das: Wir haben, was zählt, um langfristig zuversichtlich in die Zukunft blicken...
Gesellschafterversammlung:Sie ist das oberste beschließende Organ einer GmbH, das sich um alles kümmert, was nicht unmittelbar in den Aufgabenbereich der Geschäftsführung fällt. Aufsichtsrat:Er muss verpflichtend eingeführt werden, sobald das Unternehmen mehr als 500 Beschäftigte hat...
Als Gründer:in einer Ein-Personen-GmbH bzw. UG musst du ebenfalls Gewerbesteuer abführen. Dies gilt nicht für Freiberufler:innen. Umsatzsteuer: Muss von allen Einzelunternehmer:innen gezahlt werden, sobald der Umsatz im Vorjahr über 25.000 € im Jahr bzw. im laufenden Jahr über ...
Gesellschafterversammlung: Sie ist das oberste beschließende Organ einer GmbH, das sich um alles kümmert, was nicht unmittelbar in den Aufgabenbereich der Geschäftsführung fällt. Aufsichtsrat: Er muss verpflichtend eingeführt werden, sobald das Unternehmen mehr als 500 Beschäftigte ...
Gesellschafterversammlung:Sie ist das oberste beschließende Organ einer GmbH, das sich um alles kümmert, was nicht unmittelbar in den Aufgabenbereich der Geschäftsführung fällt. Aufsichtsrat:Er muss verpflichtend eingeführt werden, sobald das Unternehmen mehr als 500 Beschäftigte hat...
Gesellschafterversammlung: Sie ist das oberste beschließende Organ einer GmbH, das sich um alles kümmert, was nicht unmittelbar in den Aufgabenbereich der Geschäftsführung fällt. Aufsichtsrat: Er muss verpflichtend eingeführt werden, sobald das Unternehmen mehr als 500 Beschäftigte ...