Dies ist eine Beteili- gung an einem ausländischen Investmentvermögen im Sinne der §§ 1 bzw. 2 Abs. 9 InvG. Die Ausschüttung be- trägt im Geschäftsjahr 161 Mio. EUR. Eine Beschränkung in der Möglichkeit der täglichen Rückgabe besteht nicht. Ziel der Anlage ist...