A: Nein. Die Erstattung von nicht geschäftlichen Ausgaben des Kunden, wie Besichtigungsreisen oder Flugtickets für Familienmitglieder, ist nicht erlaubt. Fluor kann diese Kosten nicht übernehmen, da dies den Anschein einer Bestechung erwecken könnte. Alle erstattungsfähigen Ausgaben ...