Eine direkte Weiterverarbeitung der Daten zum Zwecke der ADT-Abrechnung und Bedruckung vertragsärztlicher Formulare zu Lasten dieses Kostenträgers ist nicht zulässig. Ab dem 1. Januar 2015 gilt für KV-Fälle ausschließlich die elektronische Gesundheitskarte (eGK). Ausnahme hierzu ...
Eine direkte Weiterverarbeitung der Daten zum Zwecke der ADT-Abrechnung und Bedruckung vertragsärztlicher Formulare zu Lasten dieses Kostenträgers ist nicht zulässig. Ab dem 1. Januar 2015 gilt für KV-Fälle ausschließlich die elektronische Gesundheitskarte (eGK). Ausnahme hier...
Eine direkte Weiterverarbeitung der Daten zum Zwecke der ADT-Abrechnung und Bedruckung vertragsärztlicher Formulare zu Lasten dieses Kostenträgers ist nicht zulässig. Ab dem 1. Januar 2015 gilt für KV-Fälle ausschließlich die elektronische Gesundheitskarte (eGK). Ausnahme hier...