Entscheidend für die Meldung ist hierbei, wer letztlich als Anbieter auf der Plattform registriert ist und gegenüber dem anderen Nutzer (Käufer) die rechtsgeschäftliche Verpflichtung eingeht. Hinsichtlich der Bagatellgrenze für „freigestellte Anbieter“ weist das BMF darauf hin, dass ...