EUR. Endet das Arbeitsverhältnis vor Eintritt des Versor- gungsfalls, bleibt die Anwartschaft aus dem Versorgungskon- to erhalten und wird beitragsfrei fortgeführt. Bei Eintritt des Versorgungsfalls (Erreichen der Altersgrenze von 65 Jahren bzw. der vorgezogenen Altersgrenze von 60 b...