die unter bestimmten Bedingungenelektronisch unterzeichnetwerden können. Bei der selbstschuldnerischen Bürgschaft ist die Einrede der Vorausklage nicht erforderlich (§ 773 BGB), was dem Gläubiger einen sofortigen schuldrechtlichen Anspruch gegen den Bürgen einräumt. Hierbei haftet der Bü...