Denn der fittlich nicht reich Beanlagte kann doch wenigſtens nach der negativen Seite des Vermeidens das Gute anſtreben, unterlaſſen , was als ſchlecht gilt. Wem aber Taktgefühl nicht angeboren oder unbewußt ,,anerzogen " iſt, der mag „ wollen " oder nicht, ...