Eine direkte Weiterverarbeitung der Daten zum Zwecke der ADT-Abrechnung und Bedruckung vertragsärztlicher Formulare zu Lasten dieses Kostenträgers ist nicht zulässig. Ab dem 1. Januar 2015 gilt für KV-Fälle ausschließlich die elektronische Gesundheitskarte (eGK). Ausnahme hierzu ...
Die Bundesregierung hat bereits in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, weitere Regulierungen bezüglich Datenregister und Vorgaben beim Umgang mit Gesundheitsdaten zu beschließen, womit der EU AI Act lediglich der Beginn der rechtlichen Beschränkung von künstlicher Intelligenz und ...