Bei Übertragung des IP in der Übergangsperiode (dargestellt in der linken Spalte der Tabelle) gilt die Korrekturvorschrift von Artikel 9.1.3 der OECD Model Rules. Für GloBE-Zwecke ist der Buchwert der abgebenden Gesellschaft A fortzuführen. Das bedeutet, dass die nach IFRS vorgenommen...