i. Die Teilnehmer leisten Beiträge und zwar entwederunmittelbar, indem der Veranstalter (Verein, Betrieb)Geld für die Reise einhebt oder mittelbar, wenn die Ver-eins- oder Betriebskasse, in die die Teilnehmer allein oderauch für diesen Zweck eingezahlt haben, für die Reisegeleert wird....