(II)»L An derReise kann jedermann teilnehmenInBetracht kommen hier insbesondere Pilgerreisen,Wallfahrtenu.dgl.,die vonreligiösenEinrichtungenmitihnen nicht gehörenden Beförderungsmitteln veranstaltetund beidenendieTeilnehmer regelmäßiginreligiösenEinrichtungen,wieKlöstern usw. unter...